Verantwortliche Person
Verantwortliche Person für die Elektroinstallation
Wir erfüllen die Qualifikationsanforderungen an die für die Elektroinstallation verantwortliche Person gemäß STN 34 3100: 2001 in vollem Umfang.
Jeder elektrischen Anlage muss eine verantwortliche Person zugewiesen werden
Elektrische Anlagen, insbesondere in Nieder- und Hochspannungsbereichen sowie in explosionsgefährdeten Bereichen, müssen eine verantwortliche Person haben.
- Qualifikationsanforderungen für die für die Elektroinstallation verantwortliche Person
- Wir haben unser eigenes Fotovoltaik-Kraftwerk entworfen Wir sind in der Lage, eine maßgeschneiderte Lösung für ein bestimmtes Objekt, Gebäude oder Dach zu entwerfen. Komplett vom Entwurf bis zum fertigen Einzelpolplan, Verkabelung, technischem Bericht und Zeichnungen. Damit Ihr Photovoltaik-Kraftwerk (PV-Anlage) Projekt vollständig und geeignet für die Umsetzung, Anmeldung bei den zuständigen Behörden und Umsetzung ist. Wir verfügen auch über einen eigenen Inspektionstechniker für diese Art von Anlagen.
- alle Phasen der Dokumentation: Projekt für die Baugenehmigung, Dokumentation des Ausführungsprojekts, Projektdokumentation der tatsächlichen Ausführung
NIEDERDRUCK
Betriebliche Anlagen, brandgefährdete Bereiche, Verkabelung und elektrische Geräte
HOCHDRUCK
Umspannwerke, Schaltanlagen, Hochspannungsschaltanlagen und andere Einrichtungen
EXPLOSIONSGEFÄHRDETER BEREICH
Tankstellen, Bengalos, Gasregulierungsstationen, Biogaskraftwerke, Pumpstationen
Qualifikationsanforderungen für die für die Elektroinstallation verantwortliche Person
Wir gewährleisten die Leistung der verantwortlichen Person gemäß STN 34 3100: 2001, Gesetz Nr. 124/2006 Slg. über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geänderten Fassung und der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, Gemäß den Normen, Verordnungen und der Stellungnahme der Arbeitsaufsichtsbehörde: Gemäß Artikel 2.14 der STN 34 3100:2001 ist die für den Betrieb der elektrischen Anlage verantwortliche Person die Person, die für die unmittelbare Leitung des Betriebs der elektrischen Anlage verantwortlich ist, und muss die Qualifikationen einer sachkundigen Person mit höherer Qualifikation erfüllen. Eine Person mit höherer Qualifikation im Sinne von Artikel 4.4 der STN 34 3100:2001 ist eine Person mit fachlicher Eignung gemäß § 22, § 23 und § 24 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg, d.h. eine Elektrofachkraft für selbständige Tätigkeit § 22, eine Elektrofachkraft für die Leitung einer Tätigkeit oder eines Betriebs § 23 oder eine Prüftechnikerin § 24. Es reicht also nicht aus, eine berufliche Qualifikation nach § 20 unterwiesene Person oder nach § 21 Elektrofachkraft der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. zu haben. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine für den Betrieb jeder elektrischen Anlage verantwortliche Person zu benennen, ergibt sich aus den Bestimmungen des Artikels 3.4 der STN 34 3100:2001. Die für den Betrieb der elektrischen Anlage verantwortliche Person ist für den sicheren Betrieb und die Tätigkeit an der elektrischen Anlage und ihren elektrischen Betriebsmitteln verantwortlich, entscheidet über fachgerechte Arbeiten an der elektrischen Anlage, führt diese durch oder leitet und organisiert sie, organisiert und gewährleistet die Sicherheit der Arbeiten an der elektrischen Anlage, wenn diese von ausländischen Arbeitnehmern (Arbeitnehmern anderer externer Unternehmen und Auftragnehmer) durchgeführt werden, und überwacht diese Arbeiten (z.B. Art.7.5.2., Artikel 7.5.3. von STN 34 3100:2001), sorgt für die Ausstellung von "B"- und "PPN"-Aufträgen für bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen (z. B. Artikel 5.3.1.4 und Artikel 5.3.1.5, Art.5.3.1.9, 5.3.1.13 und Art.5.3.1.14, Art.5.3.4.2, Art.5.3.9.1 der STN 34 3100:2001), usw.