Örtliche Betriebsvorschriften
Unser Unternehmen entwickelt und aktualisiert: Lokale Betriebsvorschriften (LOR) für Hochspannungsanlagen, wie Umspannwerke, Photovoltaikanlagen, explosionsgefährdete Bereiche und andere elektrische Anlagen.
Gleichzeitig erstellen wir eine Explosionsgefährdungsbeurteilung und ein schriftliches Explosionsschutzdokument ( DOPV) entsprechend den Kunden- und Sicherheitsanforderungen.
Zu den am häufigsten angefragten lokalen Betriebsvorschriften/Regelungen (im Folgenden MPP genannt) gehören:
- MPP-Hochspannungsschaltanlagen
- MPP öffentliche Beleuchtung
- MPP-Photovoltaik-Kraftwerk (PV-Kraftwerk) und andere Generatoren.
- MPP für explosionsgefährdete Bereiche ( B , B1 )
Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der vorbehaltenen technischen Anlagen zu gewährleisten, ist es notwendig, die so genannte örtliche Betriebsordnung (oder örtliche Betriebsvorschriften) zu erstellen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers (Betreibers) der Anlage, dafür zu sorgen, dass lokale Betriebsvorschriften erstellt werden; diese Pflicht ergibt sich vor allem aus dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg., der Verordnung Nr. 508/2009 und auch aus Artikel 10 der STN 34 3104:1967 STN Elektrotechnische Vorschriften.
In jeder elektrischen Hoch- und Höchstspannungsanlage müssen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb und die Arbeit in elektrischen Anlagen (sonstige Vorschriften) sowie prägnante örtliche Sicherheits- und Arbeitsvorschriften vorhanden sein, die auf den Umfang und die Ausführung der Anlage abgestimmt sind. Darüber hinaus müssen im Betrieb Erste-Hilfe-Vorschriften mit einer Liste und Telefonnummern von Rettungsstationen, medizinischen Einrichtungen und Feuerwachen vorhanden sein.
Gemäß dem Dekret 508/2009 gehören dazu auch Geräte:
A. Technische Betriebsmittel der elektrischen Gruppe A nach Typ sind:
(a) technische Einrichtungen für die Erzeugung von Elektrizität mit einer Nennleistung von 3 MW oder mehr, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen von atmosphärischer Elektrizität,
(b) technische Einrichtungen zur Umwandlung elektrischer Energie mit einer Eingangsleistung von 250 kVA und mehr, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen atmosphärischer Elektrizität,
(c) ein elektrisches Netz mit einer Wechselspannung von mehr als 1 000 V oder einer Gleichspannung von mehr als 1 500 V, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen der atmosphärischen Elektrizität,
(d) Elektroinstallation in einer Umgebung mit Brandgefahr durch brennbare Materialien, Flüssigkeiten, Gase oder Staub (äußerer Einfluss BE2), einschließlich Schutz gegen die Auswirkungen atmosphärischer und statischer Elektrizität,
(e) Elektroinstallation in einem explosionsgefährdeten Bereich (äußerer Einfluss BE3), einschließlich Schutz gegen die Auswirkungen atmosphärischer und statischer Elektrizität,
(f) elektrische Anlagen in Bereichen, die dem Freien ausgesetzt sind und in denen ständig ätzende oder umweltschädliche Stoffe vorhanden sind, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen der atmosphärischen Elektrizität,
(g) Elektroinstallation in einem Gebiet mit äußerer Einwirkung von Wasser aus einer anderen Quelle als Regen AD3 bis AD8 oder mit Kontakt zu leitfähigen Teilen mit Erdpotential mit äußerer Einwirkung BC3 und BC4, einschließlich Schutz vor den Auswirkungen der atmosphärischen Elektrizität,
(h) Elektroinstallation in einem Raum für medizinische Zwecke, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen atmosphärischer und statischer Elektrizität, außer in einem allgemeinen Untersuchungsraum und einem Bereich mit P0-, P1- und P2-Anforderungen, die in besonderen Vorschriften für eine medizinische Einrichtung festgelegt sind,
(i) elektrische Anlagen in einem Gebäude, das für die Versammlung von mehr als 250 Personen in einem Raum bestimmt ist, einschließlich des Schutzes gegen die Auswirkungen der atmosphärischen Elektrizität.
B. Technische Betriebsmittel der elektrischen Gruppe B sind:
Elektrische technische Betriebsmittel, die nicht in Gruppe A eingestuft sind und deren Stromstärke oder Spannung unsicher ist.
C. Technische Betriebsmittel der elektrischen Gruppe C sind:
Elektrische technische Ausrüstungen, die nicht in Gruppe A und Gruppe B eingestuft sind
Explosionsschutzdokumentation ( DOPV) - Für Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären, Stoffe und Atmosphären vorhanden sind
Die DOPV ist ein obligatorisches Dokument, das von Arbeitgebern erstellt werden muss, deren Mitarbeiter Zugang zu gefährlichen Räumen und Bereichen haben, in denen Explosionen oder Brände auftreten können. Die Vorschriften und Verpflichtungen beruhen auf der Regierungsverordnung (NV) Nr. 393/2006 Slg.
Wichtige Aspekte:
- der Arbeitgeber und der Betreiber des Betriebes sind verpflichtet, ein DOPV zu erstellen
- Die DOPV muss in schriftlicher Form gemäß den geltenden Vorschriften und Normen erfolgen
- das Vorhandensein eines DOPV, das der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörden unterliegt
Unser Unternehmen bietet:
- Bestimmung der explosionsgefährdeten Bereiche .
- Risikobewertung und Quellen für die Auslösung.
- Überprüfung des Protokolls zur Bestimmung der äußeren Einflüsse
- Bearbeitung der Dokumentation nach den Normen der Erlasse